Nutzungsbedingungen

 

  • B2gether ist ein Angebot für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren.
  • Die Nutzung aller Angebote bei B2gether ist für dich kostenfrei.
  • Doppelanmeldungen oder mehrere Accounts sind nicht erlaubt
  • Bei B2gether wirst du von erfahrenen Sozialpädagog*innen mit einer Zusatzausbildung für Onlineberatung beraten.
  • Um die Angebote von B2gether nutzen zu können, musst du keine Daten angeben, durch die du identifiziert werden kannst (z.B. Adresse…). Die Beratung ist anonym. Denk dir deshalb auch einen Nickname aus. Die Berater*innen von B2 haben auch Nicknames.
  • Durch deine Registrierung zur Onlineberatung und zum Forum stimmst du zu, dass wir deine angegebenen Daten (z.B. Alter, Geschlecht…) für die Beratung und für statistische Zwecke nutzen dürfen.
  • In der Mailberatung versuchen wir, dir bei einer Erstanfrage innerhalb von zwei Tagen unter der Woche (Montag – Freitag) Tagen zu antworten (danach innerhalb von einer Woche). Wir können dir aber nicht versprechen, dass wir diese Reaktionszeiten immer einhalten können. Manchmal kann es auch länger dauern. Dafür bitten wir um dein Verständnis.
  • Der Verlauf der Mailberatung wird automatisch auf einem sicheren Server in einer Datenbank gespeichert. Wenn du dich ein Jahr lang nicht mehr in deinem Account eingeloggt hast, werden die Inhalte der Datenbankfelder gelöscht und damit auch alle Nachrichten, die du geschrieben oder bekommen hast. Bestehen bleiben dann nur noch die für die Statistik relevanten Daten. Du kannst deinen Account aber auch jederzeit selber löschen.
  • Deine IP Adresse wird bei der Onlineberatung nicht erfasst. Auch im Falle eines Notfalls, zum Beispiel einer Suizidankündigung, können wir daher nicht wissen, von wo aus du schreibst und können daher auch keine schnelle Hilfe anbieten.
  • Die Berater*innen von B2gether unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wir sind aber gesetzlich verpflichtet die Polizei zu informieren und alle uns bekannten Daten weiterzugeben, wenn konkret und glaubhaft Straftaten angekündigt werden, die andere Personen oder dich selbst schwer schädigen oder mit dem Tod bedrohen, sofern diese Straftaten noch verhindert werden können (§§34 und 138 StGB). Wenn wir in diesen Fällen die Polizei nicht informieren, machen wir uns wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (§323c).
  • Die Berater*innen können sich untereinander und mit einer Supervisorin, die auch der Schweigepflicht unterliegt, über die Ratsuchenden austauschen. Das hilft uns bei unserer Arbeit und dabei, dich so gut wie möglich zu unterstützen. Dabei werden nur Informationen und Daten ausgetauscht, die nötig sind, um fachliche Fragen zu klären.
  • Die Onlineberatung von B2gether kann keine notwendige Therapie ersetzen.

 

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